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Grundsätzlich wird der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf für ein Kind in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ermittelt (AO-SF-Verfahren). Dieses Verfahren muss in der Regel von den Eltern bei der Einschulungsuntersuchung oder später an der allgemeinen Schule beantragt werden. Das Schulamt beauftragt dann Sonderpädagogen und Lehrkräfte der allgemeinen Schule mit der Durchführung. Die Entscheidung über den Unterstützungsbedarf und den Förderort liegt beim Schulamt. Sie als Eltern haben das Recht, zwischen der Förderung an einer Förderschule oder einer Regelschule mit Gemeinsamen Lernen (GL) zu wählen. Diese Entscheidung fällt sicherlich nicht leicht und so dient die Durchführung des Verfahrens auch dazu, die Eltern über die Möglichkeiten der Förderungsarten ausführlich zu informieren und zu beraten.
Wird Ihr Kind an unserer Schule aufgenommen, so benötigen wir erst einmal Zeit, um Ihre Tochter oder Sohn kennenzulernen und eine tragfähige Beziehung aufzubauen. Auf dieser Grundlage kann dann die Verhaltensproblematik bearbeitet werden und erfolgreiches schulisches Lernen wieder in den Vordergrund treten.
Regelmäßig überprüfen wir den Unterstützungsbedarf. Eine Rückschulung an eine allgemeine Schule ist grundsätzlich möglich. Kinder und Jugendliche, die sich stabilisiert haben und wieder Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gefunden haben, begleiten wir bei der Rückkehr in die allgemeinen Schulen. Unser gut etabliertes Netzwerk ist dabei sehr hilfreich.
Häufig kommen Kinder und Jugendliche erst sehr spät zu uns. Manchmal nach häufigen Schulwechseln, Aufenthalten in Heimen oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dann ist es oft unsere Aufgabe, die Chance auf einen Schulabschluss zu erhalten. Unsere breit aufgestellte und fachlich hoch kompetente Berufsvorbereitung sei hier nur beispielhaft erwähnt.
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